Festordnung
Festordnung zum 150-jährigen Gründungsfest der
Feuerwehr Eggmühl vom 23. bis 26. Mai 2025
Für das Gründungsfest und die in dessen Rahmen stattfindenden Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes samt Nebenplätzen, (Parkplatz etc.) bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung anerkannt werden:
- Das Fest findet bei jeder Witterung statt. In Ausnahmefällen (z.B. Katastrophenfall, Pandemie) kann eine Absage oder Einstellung des Festes erfolgen.
- Das Rauchen im Festzelt ist untersagt.
- Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, sowie Nebenplätzen verboten.
- Der Veranstalter behält sich die Veranstaltungsabsage ganz oder in Teilen, für den Fall unangemessener Umstände, vor. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit unangekündigt Programmänderungen ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.
- Wir bitten jeden Verein, sich bei Ankunft im Festbüro anzumelden und die Festunterlagen abzuholen. Die Festunterlagen sind hier auf Richtigkeit zu überprüfen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
- Anordnungen der Festleitung, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei sind in jedem Fall Folge zu leisten.
- Zu viel erworbene Essens- und Biermarken, sowie Festabzeichen können nicht zurückgegeben werden.
- Die Vereine werden gebeten, vollzählig am Kirchenzug, am Festgottesdienst und am Festzug teilzunehmen. Wir bitten um diszipliniertes und dem Veranstaltungscharakter angemessenes Verhalten jedes Teilnehmers.
- Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Ausweiskontrollen durchzuführen.
- Bei Sachbeschädigungen jeglicher Art behält sich der Veranstalter vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzforderungen gegen die verursachenden Personen bzw. Vereine geltend zu machen.
- Jegliches Entwenden, Beschädigen oder Verunglimpfen von Vereinsgegenständen und -symbolen wie „Vereinstaferln“, Vereinsfahnen und sonstigen vereinstypischen Utensilien ist jederzeit und ausnahmslos zu unterlassen und wird unweigerlich polizeilich zur Anzeige gebracht.
- Das Mitbringen von Dosen, Glas- und Plastikgefäßen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, sowie Waffen und vergleichbaren Gegenständen aller Art ist untersagt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, bei allen Besuchern/Teilnehmern eine Leibesvisitation sowie Taschenkontrollen durchzuführen.
- Das Anbringen von Plakaten und Aufklebern sowie die Verteilung von Flyern ist nur nach Genehmigung des Festbüros gestattet.
- Das Parken von Fahrzeugen auf den ausgewiesenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr und nach den Regeln der StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle geparkter Fahrzeuge.
- Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren gegangene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Im Fest- und Barzelt ist während der Veranstaltung mit erhöhter Lautstärke zu rechnen.
- Eltern haften für Ihre Kinder.
- Sofern nicht ausdrücklich und unverzüglich dem Veranstalter gegenüber widersprochen wird, willigt der Besucher/Teilnehmer mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung in die Erstellung und Veröffentlichung von Fotoaufnahmen seiner Person zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsdarstellung ein. Die Veröffentlichung erfolgt in hierfür üblichen Publikationen (z. B. Broschüren, Flyer), in der örtlichen/regionalen Tagespresse und im World Wide Web (Internet) unter der Homepage des Vereins oder Facebook, Instagram etc. Die Rechteinräumung an den Fotos erfolgt mit Wirkung auch für Rechtsnachfolger und Erben, ohne jegliche Vergütung, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und Archivierung. Aus dem Widerspruch gegen die vorstehend geregelte Einwilligung entstehen keine Nachteile.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Eggmühl!
Wir fotografieren und filmen!
Liebe Festbesucher und Teilnehmer,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Veranstalter – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen des Gründungsfestes vom 23. bis 26. Mai 2025 Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.
Die Fotos werden auf der Internetseite der Feuerwehr Eggmühl (https://ff-eggmuehl.feuerwehren.bayern), auf Instagram (feuerwehr-eggmuehl, sowie festdamen.ffeggmuehl) und in der lokalen Presse verwendet. Zudem werden die Daten auch an Dritte (Privatpersonen) weitergegeben.
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotografen/in, wenn Sie dieses Recht geltend machen wollen.
Die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO ist aufgrund des berechtigten Interesses des Vereins an der Dokumentation der Veranstaltung und zur Öffentlichkeitsarbeit des Vereins zulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Festleitung.
Durch das Betreten des Festgeländes und die Teilnahme am Festverlauf erklären sich alle Teilnehmer und Zuschauer mit dem hier genannten einverstanden.
Veranstalter und damit Verantwortlicher für die Erstellung von Fotoaufnahmen ist die Feuerwehr Eggmühl. Rechtsgrundlage ist Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. der Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Presse über die Veranstaltung zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Freiwillige Feuerwehr Eggmühl
