Wie ist mein Kind versichert?
Auszug aus der Internetseite der KUvB
Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind;
- Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistung und Beseitigung von Notständen,
- Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes,
- Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Lehr- und Informationsfahrten,
- Arbeits- und Werkstättendienst,
- sportliche Betätigung, wenn sie regelmäßig als Feuerwehrdienst angesetzt ist und dazu dient, die körperliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen zu fördern,
- Veranstaltungen, deren Ziel die Mitgliederwerbung oder die Darstellung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit ist,
- sonstige Veranstaltungen, wenn sie von einem Vorgesetzten angeordnet sind.
Außerdem sind auch die Wege zum Feuerwehrdienst und nach Hause gesetzlich unfallversichert. Nicht versichert sind Feuerwehrleute bei privaten Tätigkeiten (z. B. Essen und Trinken; privates Zusammensein im Anschluss an dienstliche Veranstaltungen), bei Unterbrechungen der an sich versicherten Wege, auf Umwegen oder bei Unfällen infolge Alkohol.
Genauere Informationen finden Sie hier.